Lizenz Vereinbarung (Vertragsmuster)
Unser Vertrag zwischen Lizenzgeber (Buchverlag oder Autor) und Piet Henry Records ist recht einfach gehalten und beschränkt sich auf das Wesentliche.
Piet Henry Records agiert als Lizenznehmer und schließt ausschließlich Verträge mit dem Lizenzgeber ab, der in der Regel der Urheberrechtseigentümer ist, meist in Form des Autors oder des Buchverlags. Obwohl Sprecher nicht direkt unsere Vertragspartner sind, werden sie im Rahmen eines Royalty Share Modells in den Vertrag einbezogen, wenn sie an den Einnahmen des Hörbuchs beteiligt werden.
Piet Henry Records erhält das Recht, das Repertoire exklusiv über seine Vertriebswege zu vertreiben. Der Lizenzgeber hat aber das Recht, sein Hörbuch auf der eigenen Website zu verkaufen.
Hier findest Du ein aktuelles Vertragsmuster für die Hörbuchveröffentlichung.
Was ist eine Mehrfachauslieferung?
Wenn nach Veröffentlichung des Hörbuchs Audiodateien ausgetauscht werden sollen, dann handelt es sich um eine kostenpflichtige Mehrfachauslieferung.
§5 VERGÜTUNG / ABRECHNUNG / ZAHLUNGEN
3) Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 99,00 Netto (zzgl.
anfallender Umsatzsteuer) pro Hörbuch an und ist nach Vertragsabschluss fällig.
Bei Mehrfachauslieferung aufgrund eines Fehlers nicht von Seiten des Verlages, fällt eine Gebühr von EUR 30,00 Netto (zzgl. anfallender Umsatzsteuer) für jede erneute Auslieferung an.
Mögliche Gründe
- Der Shop beanstandet die Audiodateien des Hörbuchs, weil Hörer sich mehrfach über bestimmte Inhalte oder Ausdrücke beschweren.
- Weil der gesprochene Titel im Intro, nicht mit dem Buchtitel übereinstimmt.
- Weil Kapitel doppelt sind
- Weil Fehler entdeckt werden (Klicker, Versprecher, Wiederholungen etc.)
In diesem Fall berechnet unser Distributor für die erneute Auslieferung (Mehrfachauslieferung) eine Gebühr von 34,51 Brutto, die vom Lizenzgeber getragen werden muss.