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Veröffentlicht Piet Henry Records Hörbücher mit KI Stimmen oder Stimmklonen?

Piet Henry Records und KunstWerk Hören nehmen bis auf Weiteres keine Hörbücher zur Veröffentlichung an, die vollständig oder teilweise mit einer KI erzeugten Stimme oder einem digitalen Stimmklon produziert wurden.

Diese Regelung gilt sowohl für allgemein verfügbare KI Stimmen als auch für professionelle Stimmklone realer Sprecherinnen und Sprecher. Sie gilt außerdem dann, wenn eine Sprecherin oder ein Sprecher der Nutzung des eigenen Stimmklons zugestimmt hat.

Warum veröffentlichen wir keine KI Hörbücher mehr?

Unsere Entscheidung beruht nicht auf einer grundsätzlichen Ablehnung künstlicher Intelligenz. Wir nutzen KI selbst in verschiedenen Bereichen, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Prozesse zu vereinfachen.

Bei der eigentlichen Sprecherleistung eines Hörbuchs sehen wir jedoch erhebliche qualitative, wirtschaftliche und vertriebliche Probleme.

Bereits heute konkurriert eine sehr große Zahl von Hörbüchern um eine begrenzte Aufmerksamkeit. Viele professionell produzierte Hörbücher von unabhängigen Autoren und Selfpublishern erzielen nur geringe Reichweiten und Umsätze.

Durch KI Stimmen können innerhalb kurzer Zeit große Mengen weiterer Hörbücher produziert werden. Mehr verfügbare Titel bedeuten jedoch nicht automatisch mehr Hörer. Stattdessen steigt die Konkurrenz um Sichtbarkeit, Empfehlungen und Werbeplätze weiter an.

Wir möchten nicht dazu beitragen, den Hörbuchmarkt zusätzlich mit schnell und günstig produzierten Titeln zu überschwemmen.

Welche Erfahrungen haben wir bisher mit KI Hörbüchern gemacht?

Piet Henry Records hat in der Vergangenheit bereits einzelne Hörbücher veröffentlicht, die mit KI Stimmen produziert wurden.

Unsere bisherigen Erfahrungen waren eindeutig:

Keines dieser Hörbücher wurde bei Audible veröffentlicht.

Keines dieser Hörbücher erzielte nennenswerte Umsätze.

Die vermeintlich günstigere Produktion führte damit nicht zu einem wirtschaftlich erfolgreichen Hörbuch. Gleichzeitig war die Distribution eingeschränkt, da die Shops KI Produktionen unterschiedlich behandeln.

Diese Erfahrungen haben wesentlich zu unserer Entscheidung beigetragen.

Müssen KI Stimmen angegeben werden?

Ja. Bei der Hörbuchanmeldung müssen KI erzeugte Stimmen und Stimmklone vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Eine KI Stimme darf nicht als menschliche Sprecherleistung ausgegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die Stimme einem realen Sprecher sehr ähnlich klingt oder auf dessen Stimme trainiert wurde.

Bei der Anmeldung eines Hörbuchs muss ausdrücklich bestätigt werden, dass keine vollständig oder teilweise KI erzeugte Stimme und kein digitaler Stimmklon verwendet wurde.

Was gilt als KI Stimme?

Als KI Stimme gilt eine Stimme, die vollständig oder teilweise durch ein technisches System erzeugt wurde und nicht auf einer tatsächlichen menschlichen Aufnahme des vollständigen Textes beruht.

Dazu gehören insbesondere:

Sprachaufnahmen, die vollständig durch Text zu Sprache Systeme erzeugt wurden,

digitale Stimmklone realer Sprecherinnen oder Sprecher,

synthetische Nachbildungen bekannter oder unbekannter Stimmen,

mit KI erzeugte Ersatzpassagen, Korrekturen oder zusätzliche Kapitel,

KI erzeugte Intros, Outros oder Hörproben.

Auch eine teilweise Verwendung muss angegeben werden.

Sind KI gestützte Bearbeitungen erlaubt?

Technische Hilfsmittel zur Bearbeitung einer menschlich eingesprochenen Aufnahme bleiben grundsätzlich zulässig.

Dazu gehören zum Beispiel Rauschreduzierung, Lautstärkeanpassung, Entfernung von Atemgeräuschen, Schnittunterstützung oder Fehlererkennung.

Entscheidend ist, dass die hörbare Sprecherleistung tatsächlich von einem Menschen aufgenommen wurde und keine künstlich erzeugten Sprachpassagen verwendet werden.

Was gilt für einen Klon der eigenen Stimme?

Auch der Klon der eigenen Stimme gilt als Stimmklon und damit als KI erzeugte Sprecherleistung.

Es spielt keine Rolle, ob der Autor selbst spricht, ein Sprecher seinen eigenen Klon verwendet oder die Nutzung ausdrücklich genehmigt wurde. Das Hörbuch wurde in diesem Fall nicht vollständig menschlich eingesprochen und wird von uns derzeit nicht zur Veröffentlichung angenommen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Hörbuchanmeldung führen.

Wird erst nach der Veröffentlichung festgestellt, dass eine KI Stimme oder ein Stimmklon verwendet wurde, kann das Hörbuch aus den Shops entfernt werden. Bereits entstandene Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

Der anmeldende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben zur Produktion, Sprecherleistung und Rechteklärung korrekt sind.

Wird sich diese Regelung zukünftig ändern?

Wir beobachten die technische Entwicklung, die Anforderungen der Shops und die wirtschaftlichen Folgen für den Hörbuchmarkt weiterhin.

Sollten sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändern, werden wir unsere Entscheidung erneut prüfen.

Derzeit bleibt unsere Haltung jedoch klar:

Piet Henry Records und KunstWerk Hören setzen auf Hörbücher, die von menschlichen Sprecherinnen und Sprechern eingesprochen wurden.

Qualität, Persönlichkeit und Sichtbarkeit sind für uns wichtiger als eine möglichst schnelle und günstige Massenproduktion